Photovoltaik und Energiewende

Anlässlich der Diskussion am 18.03.2019 über die geplante Photovoltaikanlage im Gewann Reute in Laichingen wurde schnell deutlich, dass die Gemeinderatsmitglieder noch einen erheblichen Klärungsbedarf über diese Freiflächenanlage hatten. Das Thema Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb in den letzten Monaten und Jahren war nicht nur innerhalb der LAB-Fraktion ein ernstes Thema, sondern auch bei den übrigen im Laichinger Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Der enorme Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb im Zuge des Baues der ICE-Trasse und der Erweiterung der Autobahn A 8, sowie der weitere Flächenverbrauch für den Bahnhof Merklingen und für das noch auszuweisende interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet macht es dringend notwendig, dass eine "Zwischenbilanz" gezogen wird und intensiv darüber nachgedacht werden muss, für welche kommunalpolitischen Ziele und Notwendigkeiten in den nächsten Jahren weitere Flächen benötigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Vorhaben nicht abgelehnt, sondern zunächst lediglich "verschoben".

           

Für die Mitglieder der LAB-Fraktion sollten in erster Linie die noch vorhandenen Dachflächen sowohl der privaten Hausbesitzer als auch der Stadt Laichingen und der gewerblichen Gebäudeeigentümer auf ihre Geeignetheit als Photovoltaikflächen untersucht und genutzt werden bevor wertvolles landwirtschaftlich genutztes Ackerland "versiegelt" wird.      

                         

Des Weiteren haben die beiden vom Flächenverbrauch hauptsächlich betroffenen Gemeinden (Nellingen und Merklingen) im Hinblick auf das potentielle "Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet" angekündigt, dass sie für die hierfür benötigte Fläche auch in anderen Gemeinden sog. "Ausgleichsflächen" benötigten. Weitere landwirtschaftliche Fläche wird in Laichingen auch für die Ausweisung weiterer Wohnbaugebiete benötigt.

                         

Zwar ist die von den Investoren gewählte landwirtschaftliche Fläche mit 12 ha im Flächennutzungsplan als Solarfeld ausgewiesen. Die im Flächennutzungsplan enthaltenen Festsetzungen sind jedoch rein planerische Vorgabe, die bei entsprechender Umsetzung ihre rechtliche Wirkung entfalten. Eine zwingende Umsetzung eines Flächennutzungsplanes oder gar einen Anspruch aus dem Flächennutzungsplan auf Umsetzung eines Solarfeldes gibt es nicht.

                         

Auch steht für die Mitglieder der LAB-Fraktion fest, dass die Balance zwischen den einzelnen alternativen Energiequellen (Solar - Windenergie - Biogas) in einem stimmigen Verhältnis stehen sollten. Seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2012 haben sich in den vergangenen 7 Jahren erhebliche Veränderungen auf der Laichinger Alb ergeben, die in die jeweiligen Entscheidungen mit einbezogen werden müssen. Neben der - wie oben bereits dargestellt - total veränderten landwirtschaftlichen Flächensituation im Bereich Merklingen haben zwischenzeitlich auch eine Vielzahl von Windkraftanlagen ihren Betrieb aufgenommen (Berghülen 5, Bermaringen 10, Westerheim 4, Wiesensteig 6) und weitere werden kommen. Dasselbe gilt für den Ausbau der Biogasanlagen.                      

Die Mitglieder der LAB-Fraktion sind einhellig der Meinung, dass die Energiewende notwendig und bereits eingeläutet ist. Dennoch werden wir in den nächsten Jahrzehnten auch auf fossile Energieträger nicht verzichten können. Ob dies auch für die Kohle gilt vermag weder ich noch die LAB-Fraktionsmitglieder heute vorauszusagen. Dennoch führt kein Weg an der Ausweitung der alternativen Energieerzeugung vorbei. Sowohl bei der Planung für die Windkraftanlagen als auch der Biogasversorgung hat neben der Prüfung der Vorteile auch die Prüfung der bereits feststehenden negativen Auswirkungen zu erfolgen. Neben der "Zerspargelung" der Landschaft sind bei den Windkraftanlagen auch die Gefährdung der Vögel und Fledermäuse, die Geräuschemissionen und der Schlagschatten als nachteilig festgestellt worden. Bei den Biogasanlagen wirkt sich die "eintönige" Flächennutzung (Maiskulturen) negativ auf die Böden aus. Die Abkehr von der sog. "Dreifelderwirtschaft" sorgt für künftig schlechtere Bodenverhältnisse.

                         

Der Vorteil von Windkraftanlagen und Biogaseinrichtungen gegenüber den Photovoltaikanlagen liegt insbesondere noch darin, dass die Windkraft- und Biogasanlagen an 365 Tagen 24 Std. Energie produzieren können. Demgegenüber können Photovoltaikanlagen nur bei entsprechender "Helligkeit" Energie produzieren und sind nachts, bei bedecktem Himmel und unter Schnee nicht in der Lage "produktiv" zu sein. Daher muss abgewogen sein, ob 12 ha gute landwirtschaftliche Fläche mit einer Solaranlage "versiegelt" werden soll oder nicht. 

                             

Nach der Ablehnung durch den Gemeinderat Laichingen hat sich zwischenzeitlich bereits eine Bürgerinitiative gegründet und durch eine entsprechende Unterschriftensammlung ein Bürgerbegehren mit dem Ziel initiiert einen Bürgerentscheid herbeizuführen, um die Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gewann Reute zu genehmigen.