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Photovoltaik und Energiewende
25.09.24
Stellungnahme der Mitglieder der Laichinger Allgemeine Bürgerliste (LAB) zum Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Donau/Iller zum Themenkomplex Windkraftanlagen auf Laichinger Gemarkung
Anlässlich der Diskussionen in den vergangenen Gemeinderatssitzungen über den Themenkomplex Windkraftanlagen auf der Gemarkung Laichingen wurde schnell deutlich, dass der weit überwiegende Teil der Gemeinderatsmitglieder noch einen erheblichen Klärungsbedarf zum Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Donau/Iller hatten. Das Thema Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb und die Ausweisung der sog. Vorranggebiete auf dieser Fläche im Regionalplan führte zu erheblichen Irritationen bei den kommunalpolitischen Mandatsträgern und der Bevölkerung. Es entstand der Eindruck, dass die Ausweisung der Vorranggebiete auf 14,5 % der Markungsfläche Laichingens weit über das vorgegebene Ziel der Landesregierung (2 % der Fläche) hinausgeht und damit erhebliche Flächeneinbußen auf der Laichinger Alb zu befürchten sind.
Der enorme Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb im Zuge des Baues der ICE-Trasse und der Erweiterung der Autobahn A 8 (für DB 24,3 ha für A8 10,3 ha) mit insgesamt 34,6 ha sowie der weitere Flächenverbrauch für den Bahnhof Merklingen und für das noch auszuweisende interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet (ca. 25 - 50 ha) macht es dringend notwendig, dass eine „Zwischenbilanz“ gezogen wird und intensiv darüber nachgedacht werden muss, für welche kommunalpolitischen Ziele und Notwendigkeiten in den nächsten Jahren weitere Flächen benötigt werden.
Energiewende
Die Mitglieder der LAB-Fraktion sind einhellig der Meinung, dass die Energiewende notwendig und bereits eingeläutet ist. Dennoch werden wir in den nächsten Jahrzehnten auch auf fossile Energieträger nicht verzichten können. Dennoch führt kein Weg an der Ausweitung der alternativen Energieerzeugung vorbei. Dies gilt sowohl bei der Planung für die Windkraftanlagen. Dem Ausbau der Solarenergie als auch der Biogasversorgung. Nach dem Willen der Landesregierung kommt dabei der Windkraft eine entscheidende Bedeutung zu.
In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch neben den Vorteilen dieses Energieträgers auch die Nachteile des Ausbaues der Windenergie beachten, welche der ungebremste Ausbau dieser Energiequelle nach sich zieht.
Dabei gilt es zum einen unserer einmaligen Alblandschaft Rechnung zu tragen und andererseits der „Zerspargelung“ der Landschaft durch Windkraftanlagen Grenzen zu setzen. Die Biodiversität unserer Biotopgebiete darf dabei ebenso wenig gefährdet werden wie die touristische und die langjährige traditionelle Nutzung einzelner Landstriche durch Vereine (z.B. Flugsportverein Laichingen). Die Gefährdung der Vögel und Fledermäuse, die Geräuschemissionen und der Schlagschatten, die bereits als nachteilig festgestellt worden sind müssen in den Überlegungen und Planungen des Regionalverbandes nach Ansicht der LAB-Gemeinderatsmitglieder Berücksichtigung finden
Für die Mitglieder der LAB-Fraktion sollten daher in erster Linie die noch vorhandenen Dachflächen sowohl der privaten Hausbesitzer als auch der Städte und Gemeinden der Laichinger Alb sowie der gewerblichen Gebäudeeigentümer auf ihre Geeignetheit als Photovoltaikflächen untersucht und genutzt werden bevor wertvolles landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutztes Ackerland und Waldflächen mit Windkraftanlagen bebaut werden
Auch steht für die Mitglieder der LAB-Fraktion fest, dass die Balance zwischen den einzelnen alternativen Energiequellen (Solar – Windenergie – Biogas) in einem stimmigen Verhältnis stehen sollten. Seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2012 haben sich in den vergangenen 12 Jahren erhebliche Veränderungen auf der Laichinger Alb ergeben, die in die jeweiligen Entscheidungen mit einbezogen werden müssen. Neben der – wie oben bereits dargestellt – total veränderten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächensituation haben zwischenzeitlich auch eine Vielzahl von Windkraftanlagen ihren Betrieb aufgenommen (Berghülen 5, Bermaringen 10, Westerheim 4, Wiesensteig 6) und weitere werden kommen (siehe 2 auf Weidstetten)
Der Vorteil von Windkraftanlagen und Biogaseinrichtungen gegenüber den Photovoltaikanlagen liegt zwar insbesondere noch darin, dass die Windkraft- und Biogasanlagen an 365 Tagen, 24 Std. Energie produzieren können. Demgegenüber können Photovoltaikanlagen nur bei entsprechender „Helligkeit“ Energie produzieren und sind nachts, bei bedecktem Himmel und unter Schnee nicht in der Lage „produktiv“ zu sein.
Vor diesem Hintergrund ist es auch den Mitgliedern der LAB-Fraktion bewusst, dass in der Region Donau-Iller Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden müssen. Dies kann jedoch nicht hauptsächlich zu Lasten des nördlichen Alb-Donau-Kreises und insbesondere nicht in dem bisher angedachten Flächenausmaß (14,5 % der Markungsfläche Laichingens) geschehen. Wir können uns vorstellen, dass bei der bisher vorgestellten Konstellation eine Fläche in der Größenordnung von 5 – 6 % der Markungsfläche als Vorranggebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt wird. Ein darüber hinaus gehender Flächenanteil wird von uns entschieden abgelehnt.
Des Weiteren weisen die bisher vom Regionalverband angedachten Vorrangflächen
- Eichholz (166 ha; Gem. Laichingen u. Merklingen)
- Grubenhau-Steigleshau (189 ha; Gem. Blb., Heroldst., Laichingen)
- Hochbuch (91 ha; Gem. Laichingen u. Berghülen)
- Kirchenfeld-Weidstetten (517 ha; Gem. Laichingen-Westerheim)
- Laichingen-Asem (21 ha; Gem. Laichingen)
- Laichingen-Hochwang (199 ha; Gem. Laichingen)
- Machtolsheim Hängle (20 ha; Gem. Laichingen-Machtolsheim)
- Machtolsheim-Hennenbühl (68 ha; Gem. Laichingen-Machtolsheim)
- Seißenlehr (345 ha; Gem. Laichingen-Heroldstatt)
neben Acker- und Wiesenflächen auch einen Großteil von Waldflächen auf.
Vorbehaltlich der angekündigten Stellungnahme der unteren Forstbehörde, die aufzeigen sollte, welche einzelnen Waldflächen schützenswert sind und die keinesfalls als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollten, nehmen die Mitglieder der LAB-Fraktion zu den vom Regionalverband vorgeschlagenen Vorranggebiete wie folgt Stellung:
1.Vorranggebiet „Grubenhau-Steigleshau östlicher Teil (189 ha)
Für dieses Vorranggebiet ist im vorgelegten Regionalplan von der Regionalversammlung bereits festgestellt worden, dass „auf regionalplanerischer Ebene erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Erholungseignung), Fläche (Forstpotenzialflächen), Wasser (Lage in Wasserschutzgebietszone III) Landschaft (Lage im Landschaftsschutzgebiet) zu erwarten ist, wobei die Auswirkungen auf das schutzgut Fläche voraussichtlich im nachgelagerten Verfahren minimiert werden kann.“
Trotz der Erwartung von erheblichen Umweltauswirkungen auf mehrere Schutzgüter kommt die Regionalverwaltung vor dem Hintergrund des „überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau Erneuerbarer Energien sowie aufgrund des hohen Windpotenzials und da die Umweltauswirkungen voraussichtlich zum Teil minimiert werden können, zu einer zugunsten der Windenergienutzung ausschlaggebenden Abwägung.“
In Anbetracht des bereits mehrfach im Gemeinderat behandelten Sachverhalts und des „fortgeschrittenen“ Verfahrens seitens der Forst BW können die Mitglieder der LAB-Fraktion mit der Ausweisung des Vorranggebietes „Grubenhau-Steigleshau östlicher Teil“ zustimmen.
2. Vorranggebiet „Grubenhau-Steigleshau“ westlicher Teil (
Siehe Ziff.1
3. Vorranggebiet „Eichholz und Machtolsheimer-Hängle“ (186 ha)
Beide Vorranggebiete hängen „eng“ miteinander zusammen und weisen lediglich unterschiedliche Flurnamen auf. Für beide Flächen ist in den Planunterlagen des Regionalverbandes vermerkt, dass auf „regionalplanerischer Ebene erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Erholungseignung), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopverbund und Natura 2000), Fläche (Forstpotenzialflächen, Wasser (Lage in Wasserschutzzone III) und Landschaft (Lage in Landschaftsschutzgebiet und Bereich mit herausragender Landschaftsqualität).“
Dass der Regionalverband trotz dieser massiven Umweltauswirkungen dieser Fläche, bei der Gewichtung des „kommunalen Willens zur Ausweisung des Gebietes und vor dem Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der Erneuerbaren Energien, zugunsten der Windenergienutzung als Vorranggebiet ausweist, ist den Mitgliedern der LAB-Fraktion nicht nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für die Feststellung, dass in diesem Fall der „kommunale Wille“ als Argument angeführt wird, wobei der „kommunale Wille“ dem Regionalverband bisher nicht bekannt gewesen dürfte, da dieser erst im derzeitigen Anhörungsverfahren konkretisiert wird.
In Anbetracht der erheblichen Umweltauswirkungen auf mehrere Schutzgüter und vor dem Hintergrund der drohenden „Umzingelung“ des Stadtgebietes der Stadt Laichingen und seiner Teilorte lehnen die Mitglieder der LAB-Fraktion daher die Aufnahme der beiden Standorte als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ab.
4. Vorranggebiet Laichingen-Hochwang (199 ha)
Wie im Anschreiben vom 20.08.24 dargestellt liegen in diesem Vorranggebiet hauptsächlich Flächen des Staatswaldes, aber auch an den Staatswald angrenzende Flächen, die im Eigentum der Stadt Laichingen stehen. Auch bei diesem Vorranggebiet wird im vorliegenden Regionalplan ausgeführt, dass auf regionalplanerischer Ebene erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Erholungseignung), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopverbund, Natura 2000), Wasser (Lage in fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebietszone II) und Landschaft (Lage im Landschaftsschutzgebiet) zu erwarten sind. Es ist daher äußerst zweifelhaft, ob diese Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biodiversität „voraussichtlich) im nachgelagerten Verfahren minimiert werden können.
Dabei bleibt auch völlig außer Acht, dass im nahegelegenen Erholungsgebiet auch der Flugsportverein Laichingen einen äußerst aktiven Flugbetrieb aufrechterhält und bei der Erstellung von geplanten Windkraftanlagen ebenfalls erhebliche Beeinträchtigungen (Einschränkung des Flugbetriebes) zu befürchten hat. Inwieweit bei diesen Auswirkungen ein „überragendes öffentliches Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien, aufgrund des sehr hohen Windpotenzials“ besteht ist vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Umwelt- und sozialen Auswirkungen äußerst zweifelhaft. Vorliegend ist eher davon auszugehen, dass das „überragende Interesse an der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und des damit verbundenen Vereinslebens“ wesentlich höher anzusiedeln ist, als das vom Regionalverband beschworene Ausbauinteresse der Windkraftanlagen an dieser Stelle.
Hinzu kommt, dass – vorbehaltlich der Stellungnahme der unteren Forstbehörde – für den Ausbau der Windenergieanlagen ein wertvolles Waldgebiet verloren gehen würde.
Nach Ansicht der Mitglieder der LAB-Fraktion sollte daher bei den Verhandlungen mit der Forst BW die „Streichung“ dieses Vorranggebietes im Regionalplan im Vordergrund stehen. Dies würde auch eine Reduzierung der Fläche um 199 ha bedeuten.
5. Vorranggebiete Kirchenfeld-Weidstetten; Machtolsheim-Hennenbühl und Laichingen-Asem
a) Kirchenfeld-Weidstetten (517 ha)
Diese Gebietsabgrenzung umfasst bereits zwei im Rahmen der 5. Teilfortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ rechtskräftig festgestellte Vorranggebiete. In diesem Bereich sind auch bereits mehrere Windkraftanlagen im Betrieb bzw. im Bau. Auch die Vorbelastungen durch die nördlich gelegene Autobahn A8 sowie die neue ICE-Strecke Stuttgart-Ulm lässt die mit dem Ausbau der Windkraftenergie einhergehende kumulative Belastung der negativen Auswirkungen von neuen Windrädern zumindest „erträglich“ erscheinen. Vor diesem Hintergrund würden die Mitglieder der LAB-Fraktion einer weiteren Teilfortschreibung in diesem Bereich zustimmen, um damit zu signalisieren, dass wir die Energiewende und die damit verbundenen Notwendigkeiten ernst nehmen. Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass eine Konzentration der Windkraftanlagen auf wenige Gebiete, wesentlich geringere Beeinträchtigungen mit sich bringen, als die nun im vorgelegten Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete. Wichtig ist uns dabei, dass auch die im Vorranggebiet Weidstetten befindlichen Natur- und historische Denkmale entsprechende Beachtung finden und geschützt werden. Dies gilt selbstredend auch für die vorhandenen Wildkorridore.
b) Machtolsheim-Hennenbühl (68 ha)
Die Mitglieder der LAB-Fraktion halten die Inanspruchnahme des Gebietes Machtolsheim-Hennenbühl zum Ausbau der Windkraft nicht für geeignet. Der vorgelegte Regionalplan stellt auch hier auf regionalplanerischer Ebene erhebliche Umweltauswirkungen fest, die jedoch ebenfalls aufgrund der „besonderen Gewichtung des kommunalen Willens zur Ausweisung des Gebietes, vor dem Hintergrund des überragenden Interesses am Ausbau der Erneuerbaren Energien und in Anbetracht des sehr hohen Windpotentials zugunsten der Windenergienutzung zurücktreten sollten.
Auch hier können sich die Verfasser des Regionalplanes keineswegs auf den kommunalen Willen berufen, da dieser bisher weder festgelegt noch dokumentiert ist. Im Gegenteil: Der Großteil der Bevölkerung Machtolsheims sieht der Inanspruchnahme dieses Gebietes zum Ausbau der Windkraftenergie als völlig ungeeignet an. Dies gilt in erster Lini vor dem Hintergrund der unmittelbaren Nähe dieses Gebietes zum Ort Machtolsheim. Dasselbe gilt für die Einwohnerschaft der Kernstadt Laichingen.
Bei einer Realisierung von Windkraftanlagen an diesem Standort würde neben der Beeinträchtigung der Einwohner Laichingens und Machtolsheim zusammen mit den geplanten Vorranggebieten Laichingen Hochbuch, Ödersperger Hau und Laichingen Asem eine Umzingelungswirkung von Laichingen Machtolsheim und Merklingen auftreten. Dieser Umstand wird im vorgelegten Regionalplan zwar beschrieben aber in der Umsetzung und in der notwendigen Konsequenz nicht beachtet.
In Anbetracht dieser Umstände lehnen die Mitglieder der LAB-Fraktion die Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet entschieden ab.
c) Laichingen-Asem (21 ha)
siehe 5b)
6. Vorranggebiet Hochbuch (91 ha)
Das im vorliegenden Regionalplan ausgewiesen Vorranggebiet „Laichingen-Hochbuch“ tangiert auch das Gemeindegebiet von Berghülen. Zwar liegt der Großteil der Fläche auf Laichinger Gemarkung jedoch ist für die Entscheidung ob hier ein Vorranggebiet für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden soll auch vom kommunalen Willen der Gemeinde und des Gemeinderates Berghülen abhängig.
Grundsätzlich könnten sich ein Teil der Mitglieder der LAB-Fraktion eine entsprechende Ausweisung des Hochbuchs als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen vorstellen, jedoch sollte hier eine einheitliche Vorgehensweise mit der Gemeinde Berghülen abgestimmt werden.
7. Vorranggebiet Seißenlehr (345 ha)
Bei dieser Fläche handelt es sich mit 345 ha – neben der Vorrangfläche Kirchenfeld-Weidstetten (517 ha) – um die größte im Regionalplan ausgewiesen „Vorrangfläche“. Dabei liegt jedoch der größere Teil auf der Gemeindefläche von Heroldstatt. Offensichtlich ist der Gemeinderat von Heroldstatt bereit diese Fläche als Vorrangfläche zu akzeptieren, so dass ein „Veto“ aus Laichingen wohl keine nennenswerten Auswirkungen auf die Ausweisung dieser Fläche als Vorranggebiet im Regionalplan haben dürfte.
Die Errichtung von Windkraftanlagen an dieser Stelle bedeutet natürlich eine nachhaltige Veränderung der Alblandschaft und erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Erholungseignung), Wasser (Lage in fachtechnisch abgegrenzter Schutzgebietszone III), Landschaft (Landschaftsschutzgebiet mit herausragender Landschaftsbildqualität), Tiere, Pflanzen und Biodiversität.
Bei entsprechender Beschlusslage des Gemeinderates Heroldstatt würden die Mitglieder der LAB-Fraktion – unter Zurückstellung erheblicher Bedenken - der Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet zustimmen.
Resümee:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Mitglieder der LAB-Fraktion folgende Vorranggebiete unterstützen:
- Grubenhau-Steigleshau östlicher Teil
- Grubenhau-Steigleshau westlicher Teil
- Kirchenfeld-Weidstetten
- Seißenlehr
- Hochbuch (ein Teil der Fraktion lehnt die Ausweisung als Vorranggebiet ab)
Die übrigen im vorliegenden Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete werden von den Mitgliedern der LAB-Fraktion abgelehnt.
Bernhard Schweizer Alexander Stuhlinger Kurt Pöhler
Tobias Erz Ivo Möller Tina Lamparter